Informationen rund um den SWR-Strom
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Allgemeine Versorgungsbedingungen Stromnetz
Strom-Tarife
Informationen zum EEG
Messwesen
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die SWR Energie GmbH & Co. KG ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG in unserem eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
- Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG
- Preisblatt Messstellenbetrieb für Standard- und Zusatzleistungen zu veröffentlichen.
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
- Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
- In Erfüllung dieser Pflichten plant die SWR Energie GmbH & Co. KG derzeit in ihrem Netzgebiet
- 959 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen und
- 7.133 ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
Netzentgelte
Netzentgelte ab 01.01.2021
- Messstellenbetrieb
- Speicherheizung/unterbrechb. Verbrauchseinrichtungen
- ohne registrierende Leistungsmessung
- mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis)
- mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
Netzentgelte ab 01.01.2020
- Messstellenbetrieb
- Speicherheizung
- ohne registrierende Leistungsmessung
- mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis)
- mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
Netzentgelte ab 01.01.2019
- Messstellenbetrieb
- Speicherheizung
- ohne registrierende Leistungsmessung
- mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis)
- mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
Netzentgelte ab 01.01.2018
- Messstellenbetrieb
- Speicherheizung
- ohne registrierende Leistungsmessung
- mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis)
- mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
- Referenzpreisblatt
Netzentgelte ab 01.01.2017
Verträge
Stromkennzeichnung
Technische Anschlussbedingungen
- TAB 2019
- Hinweise zu den TAB 2019
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom / Inbetriebsetzung
- Steuerklemmen für Zählerschrank und Stromkreisverteiler
- Schaltschema (Zustand Sperrung "Aus") und HT-Zustand - Sperrung elektrischer Heizgeräte
- PV-Anlagen mit Speichersystem
- Installation von Elektroauto-Ladestationen
Entsprechend der Niederspannungsanschlussverordnung (VDE-AR-N-4100) sind Ladestationen beim Netzbetreiber anzuzeigen.
Ladeeinrichtungen bis 11 kW Leistung
müssen dem Netzbetreiber durch den Elektroinstallateurbetrieb gemeldet werden und können nach der Meldung eingebaut werden.
Ladeeinrichtungen über 11 kW Leistung
müssen beim Netzbetreiber beantragt und vom Netzbetreiber vor der Installation genehmigt werden.
Bauherreninformationen
Grundversorgung
- Die SWR Energie GmbH & Co. KG - Ihr Grundversorger
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV)
- Ergänzende Bedingungen des Grundversorgers zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Preisübersicht Grundversorgung sowie Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Baukostenzuschuss
Energieeffizienzgesetz
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de
Anmeldung Eigenerzeugungsanlagen
- Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlage
- Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen
- Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der SWR < 100 kW
- Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der SWR ≥ 100 kW
- Technische Einrichtung zum Einspeisemanagement
- Entgelte für Einspeiseanlagen
- Datenerfassung BHKW (nach EEG bzw. KWK-G)
- Datenerfassung zur Netzverträglichkeitsprüfung für EEG Anlagen
Elektronischer Haushaltszähler
Neue Eichkennzeichnung
Netzdaten
- Netzrelevante Daten 2019
- Strukturdaten 2019
- Lastgang Diagramm 2019
- Lastgang Einspeisung aus EEG 2019
- Standard-Lastprofilverfahren
- Hochlastzeitfenster 2012
- Hochlastzeitfenster 2013
- Hochlastzeitfenster 2014
- Hochlastzeitfenster 2015
- Hochlastzeitfenster 2016
- Hochlastzeitfenster 2017
- Hochlastzeitfenster 2018
- Hochlastzeitfenster 2019
- Hochlastzeitfenster 2020
- Hochlastzeitfenster 2021
Energiemengenausgleich
Die jeweils gültigen Preise richten sich nach den veröffentlichten Werten des BDEW. Es gilt der Jahresdurchschnittswert "Dezember" des jeweiligen Jahres (SLP-Jahresmehr-/Mindermengenpreis).
Historie
Konzessionsabgabe
Sonstiges