
Entsprechend der Niederspannungsanschlussverordnung (VDE-AR-N-4100) sind Ladestationen beim Netzbetreiber anzuzeigen.
Ladeeinrichtungen bis 11 kW Leistung
müssen dem Netzbetreiber durch den Elektroinstallateurbetrieb gemeldet werden und können nach der Meldung eingebaut werden.
Ladeeinrichtungen über 11 kW Leistung
müssen beim Netzbetreiber beantragt und vom Netzbetreiber vor der Installation genehmigt werden.
Anmeldung zum Netzanschluss Strom / Inbetriebsetzung